Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln das Auftragsverhältnis zwischen form 5, einem Unternehmen der formgroup GmbH (nachfolgend «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» genannt). Im Einzelfall kann eine den AGB abweichende Regelung getroffen werden; diese hat nur Gültigkeit wenn es durch den Auftragnehmer schriftlich festgehalten wird.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggeber
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggeber werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote und Offerten
a. Die Preise unserer Angebote und Auftragsbestätigungen sind verbindlich. Bei Preisänderungen der Hersteller oder Lieferanten ist der Auftragnehmer berechtigt die Preise den neuen Bedingungen anzupassen.
b. Allfällig angegebene Liefertermine sind unverbindliche Angaben unsere Lieferanten oder Hersteller. Bei Lieferverzögerungen kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
c. Die Gültigkeit der Offerten und Angebote beträgt 90 Tage. Preise, technische Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Verrechnung
a. Die Verrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Kleine Nacharbeiten sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen und können auch nach der Verrechnung ausgeführt werden.
b. Der Auftragnehmer kann bestimmen wann eine Akontozahlung durch den Kunden geleistet werden muss. Beim Küchenbau wird grundsätzlich eine Akontozahlung verlangt, 1/3 vor der Bestellung, 1/3 bei Arbeitsbeginn und 1/3 nach Abschluss der Arbeiten.
c. Bei Arbeiten die länger als ein Monat dauern, kann der Auftragnehmer Teilzahlungen verlangen, entsprechend den effektiv ausgeführten Leistungen.
d. Der Auftraggeber kann bestimmen ob eine komplette Vorauszahlung zu erfolgen hat und muss die Gründe nicht darlegen.
4. Rechnungen, Zahlungen und Eigentumsvorbehalt
a. Unsere Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer (MWSt.).
b. Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innert 30 Tagen zu begleichen. Wird ein Skonto Abzug gewährt, ist die Rechnung innert 10 Tagen zu begleichen.
c. Die Zahlungsfristen beziehen sich immer auf das Rechnungsdatum.
d. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, behalten wir uns vor den Rechtsweg zu beschreiten. Gebühren und Aufwände gehen zu lasten des Auftraggebers.
e. Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
5. Lieferung und Montage
Die Montage muss grundsätzlich in einem Arbeitsgang erfolgen können. Sämtliche Anschlüsse, welche eine Voraussetzung für eine Montage sind, gehen zu Lasten des Kunden (Montage an bauseits erstellte Anschlüsse). Unvorhergesehene, bauseits bedingte, kostenverteuernde Mehraufwände werden verrechnet. Nachträge von einzelnen Stücken, die nicht mit der Hauptlieferung fabriziert und montiert werden können, werden mit entsprechenden Kleinmengenzuschlägen verrechnet.
6. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht vom Auftragnehmer zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.
7. Garantie und Mängel
Die Garantiedauer beträgt nach SIA zwei Jahre ab Rechnungsdatum für geleistete Arbeiten. Bei Produkten gelten die Garantieleistungen des Herstellers. Mängel müssen umgehend schriftlich gemeldet werden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich den 1. April 2021, formgroup GmbH